ACR Bushmaster nun in Deutschland?
Hi An alle, Ich habe im Internet bereits Aussage gehört, dass das ACR Bushmaster in Deutschland als Halbautomat erhältlich sein soll. Zitat ...zeigt das Bushmaster ACR, welches ebenfalls ausgestellt war. Ich konnte mich mit der Dame am Messestand kurz unterhalten und sie hat mir erzählt, dass aktuell ein Muster des ACR zur Begutachtung beim BKA vorliegt. Die Zivilversion soll unter keinen Umständen mit Teilen der Militärversion kompatibel sein und man erhofft sich eine Zulassung für den deutschen Markt. Warten wir mal ab, was letztendlich dabei heraus kommt. (Der Link steht in einer Antwort) Mich interessiert, ob der Halbautomat in Deutschland nun zugelassen wurde, da ich nur ein Angebot fand :http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/04890704 . Des weiteren Interssiert mich, ob man für jeden Lauf, da es ja ein Wechselbaren Kaliber besitzt, igendetwas zusätzlich beantragen muss, oder ob man das auch als eine andere Waffe beantragen muss, was ich aber eher für Schwachsinn halten würde. Außerdem, währe es erlaubt diese Läufe aus z.B. den USA zu Importieren, oder braucht man dafür eine Sondererlaubniss? Danke im Voraus und bitte keine dummen Antworten.
3 Antworten
Hi, vorweg würde ich Dir empfehlen, solche Fragen lieber in den bekannten Waffen Foren zu stellen, hier wirst Du mit großer Sicherheit einige unpassende Antworten erhalten, die Dich als psycho und gestörten bezeichnen werden (aber nicht von mir ;-) ). Schau doch mal auf eGun und gib dort "acr bushmaster" ein, dort sehe ich gleich zwei angebote, für knapp 3500 Euro, ist dass das was Du meinst? Den Lauf aus den USA zu importieren geht schon, ABER, kostet einiges den zu importieren UND Du musst ihn dann noch bei uns beschiessen lassen, kostet auch ein wenig...
Gruß
Vielen Dank für den Stern.
Ich hab ein wenig gegoogelt. Also der Import in Deutschland ist von deutscher Seite her erlaubt, wie der Export aus USA Seite aussieht musst Du Dich dann entweder bei deren Zoll oder dem Händler erkundigen der sie Dir dann verkauft. Zu beachten ist auf der deutschen Zoll Seite nur, dass der Gegenstandwert ein gewisses Limit nicht übersteigen darf, da Du sonst Steuern drauf zahlen musst (glaube 400 Euro?, siehe auch hier)http://www.focus.de/reisen/zoll/zoll/350-euro-freigrenze_aid_9466.html).
Gruß
ganz großes FINGER WEG vom export von großvolumigen magazinen und auch waffenteilen im allgemeinen aus den usa - das ist nicht "völlig" unproblematisch und kann richtig ärger geben. der import nach deutschland ist dagegen recht einfach, weil kein wesentliches teil einer schusswaffe.
das acr ist aber kompatibel mit ar15-magazinen. ein p-mag ist ja bei der waffe dabei. es gibt genügend (sehr gut laufende) magazine gleicher herstellweise (z.b. von oberland arms).
auf die probleme beim EXport hab ich hingewiesen. der beschuss ist dagegen kein problem. mit rund 15€ ist das erledigt.
ok, gehen wir es im einzelnen durch:
ja, die waffe ist / war in deutschland verfügbar - allerdings nur eine relativ kleine stückzahl. derzeit sind auf einer entsprechenden auktionsplattform noch welche zu haben. der importeur hat keine mehr, es kommt aber nochmal eine kleine stückzahl aus der erstlieferung. danach ist erstmal wieder schwierig, da der prozess des exportierens vergleichsweise umständlich ist. die derzeit hohe nachfrage in usa tut ihr übriges, um die wahrscheinlichkeit für neue stücke zu reduzieren. der endpreis für den kunden lag für die enhanced version immerhin bei 3500€ - das wollen nicht viele zahlen.
ich unterstelle, dass die austauschbarkeit von teilen vorab geprüft wurde. der importeur ist nicht gerade die kleinste firma und das wäre das ganz kleine 1x1. wenn es also um einen bka-feststellungsbescheid geht, dann sicher nicht um einordnung als verbotene waffe / kriegswaffe sondern um die sportliche nutzung. aber mit 16,5" lauflänge (d.h. >42cm) und dem fehlen der anderen kriterien ist das aussehen für die sportliche nutzung egal. ein feststellungsbescheid kann also nur positiv ausfallen. auch wenn die waffe ganz klar anscheinswaffe ist (auf grund der 1:1-ähnlichkeit mit dem remington acr). langer rede kurzer sinn - nach meiner (ganz persönlichen) einschätzung ist das warten auf einen feststellungsbescheid überflüssig. da diese auch regelmäßig mal 2 jahre brauchen (das prozedere mit technischer begutachtung, länderumfrage, etc. dauert auch immer etwas).
deine nachfrage nach den wechselkalibern erstaunt mich etwas. als sachkundiger waffenbesitzer (so hab ich deine nachfrage jedenfalls verstanden) solltest du die regelung für den erwerb von wechselläufen kennen. da die derzeit zu erwerbende basiswaffe das kaliber .223rem hat, darfst du dementsprechend wechselläufe kaufen. bedürfnisfrei. andere (und es gibt z.b. mit dem 6,8 eben nur größere) nicht.
auf grund der derzeitigen gesetzgebung in den usa für den export und der zwangsweise begrenzten nachfrage aus deutschland heraus glaube ich nicht daran, dass in absehbarer zeit entsprechende wechselsysteme hier in deutschland verfügbar / lieferbar sind. wie gesagt, das nadelöhr ist die exportregelung der usa, nicht die erlaubnis zum import in deutschland (die relativ einfach zu erhalten als entsprechend berechtigter).
Danke für diese sehr ausführliche Antwort auf meine Frage abe ich besitze noch keine WBK.
Hier ist der Link für das Zitat: http://waffen-welt.de/archive/index.php/t-4576.html
Wie sähe es aus, wenn ich bei einer USA Reise Magazine kaufen würde, gäbe es dann Probleme mit dem Zoll, oder bei der Flughafenkontrolle, oder ist das erlaubt, ohne Formulare etc ?