Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.Aber wenn du innerhalb einer frist bezahlst ist das Thema vom Tisch.

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1 Kennzeichen notieren und gegebenenfalls an der nächsten Ampel die leute ansprechen die evtl auch gefährdet wurden.Sollten sich mehrere finden solltet ihr ihn/sie anzeigen Wenn du einen zeugen im auto hattest würde ich so wie so anzeige erstatten wegen gefährdung.Solltest du dazu noch zum "harten"abbremsen gezwungen sein so ist das Nötigung und eine Straftat.

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Autounfall...fachwissen ist gefragt

es kam zu einen unfall an einer ampelkreuzung ich war mit einem beifahrer, der eigentlich bezeugen konnte das ich bei grün gefahren bin, der aber so verunsichert und unter schock war das er zur polizei gesagt hat er hat nichts gesehn. die unfall gegnerrin wird von der polizei geglaubt die natürlich auch sagt die is bei grün gefahren und gegen mich wird jetz anzeige wegen über rot fahren und so weiter gestellt...

wie ist es wenn der beifahrer jetz sagt er hat gesehn das ich über grün gefahren bin,,blos er war so verunsichert worden von der unfallgegnerin die die ganze zeit versuchte mir und ihm einzureden wir sind bei rot gefahren und sie mit sicherheit bei grün und er unter schock stand.. ist das noch glaubwürdig?

und was is wenn es bis ins gericht hinnaus laufen würde.. obwohl ich sicher grün hatte hab ich angst bis ins gericht zu gehen, denn am ende heists noch mein zeuge macht falsch aussage und kriegt deswegen noch eine anzeige trotz wahrheitlicher aussage.

am unfallort blieb kein anderer zeuge der irgendwas gesehn hat, die unfall gegnerin meinte aber sie habe ein auto gesehn das sie kennt und mir einen kennzeichen von dem sie nur den buchstaben weis..jedoch nicht die zahlen... was is wenn sie eine freundin für sie aussagen lässt?

zählt dieser zeuge überhaupt? denn er is nicht am unfallort geblieben und die genaue identifizierung des kennzeichens is ja nicht erfolgt.

ich habe angst um meinen führerschein

was kommt auf mich und mein zeuge zu wenn wir vor gericht verlieren sollten, abgesehn das ich den schaden an mein auto selber zahlen müsste?

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Erstmal ruhe bewaren. zweitens darfst du bei der polizei wissendlich falsch aussagen.Ich würde mir erstmal einen Anwalt nehmen und dem die ganze sache überlassen.Wenn dein beifahrer wieder klar denken kann und es tatsächlich zur gerichtsverhandlung kommen habt ihr gute karten weil ihr 2 gegen 1 seid.Unter normalen umständen bieten euch die Polizisten ein verwarn geld in höhe von 35 euro an.Hast du das angenommen?wenn ja sieht es schon schlechter aus für dich.

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Also ich bin bis dato meisten sehr nett und Höflich von der Polizei behandelt worden.Ausser einmal da hat es der beamte doch ein wenig übertrieben. Habe leider eine andere verkehrs teilnehmerin zugeparkt.Ich wurde dann ausgerufen und habe mein FZ beiseite gefahren und eine mündliche verwarnung bekommen.Sein kolege aber wollte unbedingt von mir hören das das jawohl eine dumme und kopflose aktion war. Nach langem hin und her gerede habe ich freundlich gesagt das die angelegenheit doch wohl erledigt sei und ich keine lust mehr habe darüber zureden,habe ihm noch einen schönen tag gewünscht und binn gegangen.Da kahm der hinter mir her und war am wettern das dass ja so nicht gehen würde und ich jezt erstrecht ein knöllchen bekommen würde.Hat er dann auch ausgestellt.15 euro weil ich nicht mit ihm reden wollte.

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Ist die ampelschaltung sinnvoll? Könnte mann die Apelschaltung verbessen wenn ja wie? Sind Fussgänger und Radfahrer sicher?

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Im Fahrzeugschein steht "Maße über alles in mm."D.h die breite ist von aussen kante zu aussenkante der spiegel und von der aussenkante vorne bis zur aussenkante des hinteren stossfängers angegeben.

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Also ich hatte das gleiche prob.Ich habe mich dann zuhause hingesetzt und binn alles im geiste durch gegangen.immer wieder und wieder bis es dann von selbst geklappt hat.

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Es ist nicht verboten vor Radarfallen zu warnen.Die Polizei ahndet nur das nicht vorschriftsmäßige verwenden der lichthupe.Im radio geben die doch laufend durch wo die stehen.

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Also laut Bussgeldrechner kostet der Spass ca 100Euro plus 23,50 gebühren.Dazu kommen noch 3 Punkte und evtl ein Aufbauseminar(Kostet nochmal 250 Euro).Hoffendlich hast du daraus etwas gelernt.

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Du meinst evtl den §§ 170 abs 2 stpo.Der besagt das ein verfahren eingestellt werden kann wenn eine verurteilung erfolglos währe oder die beweismittel nicht ausreichend sind.wenn aber neue bewise gegen dich erbracht werden kann die anklage wieder aufgenommen werden.

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Ich würde dir empfelen das du ein ego aufbautraining machst weil du anscheinend kein selbsvertrauen hast.

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Erstmal ist fakt das Sommerreifen bei einer Temperatur von unter 7 grad härter werden und somit nicht die brems eigenschaft hat wie ein Winterreifen.zum zweiten:es giebt keine WInterreifen Pflicht. Wenn du auf grund mangelhafter bereifung den Verkehr behinderst ist ein verwarngeld fällig.In welcher höhe dies ausfällt kann ich dir nicht sagen.D.h wenn du mit sommerreifen unterwegs bist und das profil weniger als 2 mm tief ist.Wenn du dann auch noch einen Unfall verursachst oder mehr als 3 fahrzeuge hinter dir behinderst ist das eine Ordnungswidrigkeit und du bekommst ein Bussgeld + 1 Punkt.

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