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Antwort
laut gesetz darf ein jugendlicher bis 16 ohne bekleitung eines volljährigen sich bis 22uhr drausen aufhalten ab 16 bis 24 uhr
laut gesetz darf ein jugendlicher bis 16 ohne bekleitung eines volljährigen sich bis 22uhr drausen aufhalten ab 16 bis 24 uhr
Das ist ganz normal bei machen sezt der bartwuchs eben früher ein!sei stolz drauf!