Dingliches Nutzungsrecht aus der DDR?

Hallo, ich hoffe ich liege mit meiner Überschrift nicht so ganz falsch. Bei uns im Ort stand ein Grundstück zum Verkauf. Ich habe mich dort gemeldet und war auch nach einer "Ausschreibung" der Höchstbietende. Verkäufer ist Privatperson. Der Notarvertrag wurde Anfang November 2019 abgeschlossen. Die Eigentümer des Grundstücks ist ein älteres Ehepaar welches aber getrennt lebt und zerstritten ist. Der Ehemann hat einen Betreuer (seinen Sohn) und auch die Ehefrau lebt im Heim und hat einen Bevollmächtigten. Beide Ehepartner hatten schon Kinder mit in die Ehe gebracht. Das Grundbuch ist zum Zeitpunkt des Vertrages sauber gewesen und es standen auch nur die beiden ältern Eheleute als Eigentümer drin. Auf dem Grundstück steht noch ein Haus aus DDR Zeiten welches aber abrissfällig ist. Das hat auch ein Gutachter bestätigt, der den Wert des Grundstücks samt Gebäude bewerten musste (Auflage vom Betreuungsgericht). Seit November warte ich jetzt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung. Nachdem ich jetzt nachgefragt habe, habe ich erfahren, dass sich ein Sohn der Eheleute gemeldet hat (nach 25 Jahren) und stellt Ansprüche. der Sohn hatte wohl zu DDR Zeiten ein Nutzungsrecht für das Gebäude. Dieses Nutzungsrecht ist 1995 bei einer Umschreibung im Grundbuch fälschlicherweise gelöscht worden. Nun hat er erstmal Widerspruch gegen das ganz Przdere eingelegt. Das Grundbuchamt hat damals wohl einen Fehler gemacht und trägt dieses Nutzungsrecht jetzt wieder ein. Jetzt muss der Notar ihn anschreiben mit der Bitte das Nutzungsrecht löschen zu lassen. Nun weiß ich aber nicht was passiert. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen.

Was heisst das eigentlich mit diesem Nutzungsrecht aus DDR Zeiten? Was ist wenn er einer Löschung nicht zustimmt? Was kann er mit diesem Nutzungsrecht auf ein abrissfälliges Gebäude überhaupt anfangen? Kann man als Eigentümer des Grundstücks nicht auch Entgelt für so ein Nutzungsrecht verlangen? Ich könnte sicher von diesem Vertrag zurücktreten aber das möchte ich nicht, da ich dieses Grundstück haben will. Ich hoffe es kann mir hier jemand Tipps geben?!

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Ich hatte ja als Kommentar mal den Text aus dem Grundbuch geschrieben. Mittlerweile wurde die Leute vom Notar angeschrieben und heute kam ein Brief, dass sie der Löschung nicht zustimmen aber ohne Begründung. Was kann man damit bezwecken und vor allem wie geht es jetzt weiter?

Hier nochmal die Eintragung:

„Nutzungsrecht an Herrn ..., geboren am ... und Frau ..., geborene ..., geboren am..., beide wohnhaft in ... verliehen am 01. Oktober 1968 durch den Rat des Kreises...  auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des zweiten Gesetzes über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 03. April 1959 (GBL I S. 277). Eingetragen am 23. Dezember 1968 auf Blatt 4026 und umgeschrieben am 28. Dezember 1993.“

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