XY 20 Jahre alt, hat sich beim Zoll für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst beworben. Beim Bewerberbogen hat er angegeben, dass er nicht vorbestraft ist und keine Ermittlungsverfahren gegen Ihn liefen. XY hatte jedoch im Alter von 18 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen BTMG - (Jugendsünde) am laufen, welches jedoch ohne jegliche Auflage(n) eingestellt wurde. Hat die Zollbehörde die Möglichkeit, ehemalige Ermittlungsverfahren aus dem Erziehungsregister abzurufen und könnte dies XY zum Verhängnis werden? Die Polizei meinte damals zu XY das nur die Landespolizei (Bundesland) Zugriff auf das Erziehungsregister besitzt - und natürlich die Staatsanwaltschaft. Wer kennt sich aus? Danke jetzt schonmal für hilfreiche Antworten.🙏🏼