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Antwort
zu antwort 1; völliger blödsinn. die BRD ist weder rechts- noch gebietsnachvolger des DR. sie ist in weiten teilen teilidentisch (siehe urteil BVfG).
sie wurde als "verwaltung der besetzten witschaftsgebiete der westallierten" geschaffen.
das GG ist keine verfassung sondern lediglich die oberste rechtsnorm dieses (mittlerweile) vereinigten gebiets.
es verliert die gültigkeit wenn das deutsche volk in freier und demokratischer abstimmung eine verfassung verabschiedet (art.146 GG).