Meinung des Tages: Online-Mobbing mit gravierenden Folgen – wie könnte dagegen künftig besser vorgegangen werden?

Zu Beginn der heutigen Meinung des Tages erfolgt eine Triggerwarnung, denn im Folgenden werden Themen wie Mobbing und Suizid behandelt.

Die Meinungen zum Vorgehen während der Corona-Pandemie hätten gespaltener wohl kaum sein können. Von der Forderung einer Impfpflicht bis hin zu „falschen“ Impfungen, die gar keine waren und den vielfachen Vorwürfen einer Zwei-Schichten-Gesellschaft war wohl alles dabei. Zur Zielscheibe wurden dabei häufig in allen Richtungen auch Ärzte – so auch die österreichische Ärztin Kellermayr, welche letztendlich Suizid beging.

Ärztin warb für Impfungen

Sie war vermutlich Österreichs bekannteste Corona-Ärztin und bekam viel der emotional geladenen Stimmung während der Pandemie ab.

Zu Beginn bekam sie „nur“ einzelne Hass-Kommentare und Morddrohungen. Damit konnte sie noch umgehen – doch irgendwann verlagerten sich die Demonstrationen auch vor das Krankenhaus, in dem sie arbeitete.

Sie twitterte damals, dass die Eingänge blockiert würden und das unter den Augen der Behörden. Die Polizei reagierte prompt, erklärte, der Tweet sei eine „Falschmeldung“, da es noch eine weitere Zufahrt gab.

Tweet lies die Situation eskalieren

Diese Reaktion der Polizei führte dazu, dass die Impfärztin ihren Tweet löschte. Der Hass von organisierten Telegram-Gruppen und Impfgegnern hatte nun nämlich ein neues Ziel – Kellermayr. Diese bat auch die Polizei darum, den Reaktions-Tweet zu löschen, doch der Bitte wurde keine Folge geleistet.

Der von ihr gelöschte Beitrag änderte vieles. Die Ärztin wurde überflutet mit Beschimpfungen, Verleumdungen und auch Morddrohungen. Angeblich kamen zu ihr sogar Patienten, die nur den Praxisbetrieb stören wollten, Videos aufnahmen und verbreiteten.

Kellermayr suchte Hilfe

Die Ärztin wandte sich an die Polizei und auch den Verfassungsschutz. Sie sprach öffentlich über das Thema und wurde im Laufe der Zeit zu einer Art Symbolfigur für Menschen aus dem Gesundheitssektor, die sich während der Pandemie einsetzten und letztlich vielen Androhungen ausgesetzt waren. Kellermayr nahm die Sache am Ende selbst in die Hand, versuchte durch Wachmänner vor ihrer Praxis für die Sicherheit der Patienten, Mitarbeitenden und auch sich selbst zu sorgen.

Im Juni 2022 schloss sie ihre Praxis, da die Situation nicht mehr tragbar war – besonders die Sicherheitskosten, zu dem Zeitpunkt mehr als 100.000 Euro, konnte sie nicht mehr tragen. Im Juli erklärte sie, sie würde die Praxis wieder eröffnen wollen, doch dazu kam es nicht mehr, denn kurz darauf wurde die Ärztin tot in den Praxisräumen aufgefunden. Laut Staatsanwaltschaft gab es keinerlei Fremdverschulden, dafür aber Abschiedsbriefe. Einer davon ging an die Landespolizeidirektion Oberösterreich, ein Kommentar zum Inhalt gab es von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht.

Mann aus Bayern angeklagt

Schon im Jahr der Vorfälle (2022), noch vor dem Suizid der Ärztin, wurde gegen einen Verdächtigen in Deutschland ermittelt. Allerdings wurde das Verfahren dann eingestellt, da die österreichische Staatsanwaltschaft aufgrund des Aufenthalts des Betroffenen nicht zuständig war. Eine Netz-Spezialistin lieferte sogar zwei mögliche Täter: Einen Berliner Neonazi und einem Mann aus Oberbayern, der mit einem „Volkstribunal“ drohte. Damals wurde die Expertin ignoriert.

Der 61-jährige, der angekündigt hatte, die Ärztin vor ein „Volkstribunal“ zu stellen, wird nun angeklagt. Der Grund, das nun doch angeklagt wird: Die Abschiedsbriefe der Ärztin und auch ein psychiatrisches Gutachten sollen darauf hinweisen, dass die Nachrichten, die der Mann der Ärztin schickte mit ursächlich für den Suizid waren. Das erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Drohung und wird in Österreich mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

Der Angeklagte ist auch in Deutschland bereits wegen Vermögens- und Gewaltdelikten vorbestraft, in Österreich jedoch noch nicht anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der Angeklagte selbst gab zu, Kellermayr entsprechende Nachrichten verschickt zu haben – aus seiner Sicht handelte es sich jedoch dabei lediglich um ein „wechselseitiges Streitgespräch“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie kann künftig besser mit Online-Mobbing umgegangen werden?
  • Seht Ihr ein Versagen der Exekutive beim Schutz der Ärztin?
  • Hätte der Angeklagte schon 2022 belangt werden müssen?
  • Müsste die Exekutive im Falle von Online-Mobbing, bzw. -Drohung mehr Befugnisse bekommen, um sofort einzugreifen?
  • Seid Ihr selbst bereits einmal online mit einem eskalierenden Konflikt in Berührung gekommen?
  • Wo seht Ihr die Grenze zwischen Streitgespräch und Bedrohung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem emotionalen Thema die Netiquette zu beachten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/anklage-suizid-corona-aerztin-100.html
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/kellermayr-corona-aerztin-tot-103.html

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