Hallo zusammen,

ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und befinde mich kurz vor dem ersten juristischen Examen.

Da ich mir Gedanken darüber mache, was in der Zeit danach passiert, ist mir eine Frage in den Sinn gekommen:

Kann ich ohne deutsche Staatsbürgerschaft zum zweiten Examen bzw. zum Ref zugelassen werden?

Wie würde es aussehen, wenn man zum Ref zugelassen wird, muss man währenddessen noch die Einbürgerung beantragen um zum Examen zugelassen zu werden?

Ich würde mich über Aufklärung freuen.