Wenn du z.B. den Verein privatisierst und den Verein mit den Vorteilen über die Privatisierung aufklärst und über diese Entscheidung überzeugst, kannst du den Verein erwerben dass ist alles nur Verhandlungsgeschick. Ich kenn mich mit Verinsrechten nicht aus aber bei Rechtsformen wie z.B. Ohg hast du sogar bei 1% Eigentumsbeteiligung 100% Mitspracherecht innerbetrieblich und bei z.B. zwei Eigentümern ( 1% du /99% ein anderer) 50% außerbetrieblich
gruß ibo