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Haben Sie den Impfpass einmal verloren, bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt kostenlos einen neuen. Erhaltene Impfungen müssen dann erst einmal nachgetragen werden. Das darf nur der Arzt tun, der die jeweilige Impfung durchgeführt und dokumentiert hat. In der Regel ist das kein Problem, denn „jeder Arzt muss alle Maßnahmen, die er vornimmt, in der Krankenakte vermerken und adäquat aufheben, also mindestens zehn Jahre lang.“, erklärt Dr. Nikolaus Frühwein, Facharzt für Allgemeinmedizin und Impfungen. Hat man sich bei einer Impfung eine Bescheinigung ausstellen lassen – zum Beispiel, weil man sein Impfheft schon einmal vergessen hatte – so darf auch ein anderer Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt mithilfe dieses Nachweises die Impfungen nachtragen.
Ein verlorener Impfpass kann aber nach einem Arztwechsel zum Problem werden. Damit Ihr neuer Arzt Impfungen aus den Unterlagen des vorherigen Arztes nachtragen kann, müssen Sie diesen bitten, dass er Ihre Krankenakte oder die nötigen Informationen an die neue Praxis schickt. Denn ein anderer Arzt darf und kann Ihre Krankenakte nicht einfach so einsehen.