Hallo,
ich soll in der Uni ein Vortrag zum Thema "Zeugenschutzprogramm: Wie werden Kronzeugen und Opfer geschützt?" halten.
Die Rechtslage verwirrt mich aber etwas. Grundsätzlich gibt es ja verschiedene Arten von Zeugen, wie den tatbeteiligten Zeugen (zudem auch der Kronzeuge zählen müsste), Opferzeugen und sonstige Zeugen (wie Zufallszeugen). All diese Zeugen sollten doch nach dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) i.V.m. der StPO geschützt werden, z.B. durch audiovisuelle Vernehmung, die Abschirmung des Zeugen in der Hauptverhandlung, eine Unterbringung in einer Schutzwohnung, Tarnidentität usw. Oder werden diese Maßnahmen nur bestimmten Zeugen gewährt?
Des Weitern gibt es ja dann auch noch die Kronzeugenregelung und das Opferschutzgesetz. Regeln diese beiden nochmal extra Zeugenschutzprogramme oder kann man sagen nach dem ZSHG i.V.m. StPO haben alle Zeugen, wenn sie die Voraussetzungen für die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm erfüllen, die selben Schutzmaßnahmen?
Oder gibt es für Kronzeugen andere Schutzprogramme als für Opferzeugen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jedem behilflich sein kann.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!