Ich beantworte die Frage selber aus eigener Erfahrung: Das Geld war tatsächlich am Sonntag, dem 01. verfügbar.

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Diese Email habe ich soeben arhalten:

Sorry, aber unsere Abteilung prüft das
genau. Lt. Gesetzgeber sind sie berufsmäßig und als arbeitssuchend stehen
Sie dem  freien Arbeitsmarkt zu Verfügung und müssen daher auch so
abgerechnet werden.

Eine andere Auslegung würde einer Prüfung
durch die Sozialbehörden nicht standhalten.

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https://youtube.com/watch?v=3EkjwcbMz_k

Das isses...danke für die Antworten...

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Habe es durch Zufall selber gefunden:

https://youtube.com/watch?v=3EkjwcbMz_k

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Ich glaub ich habs jetzt begriffen...der Pauschbetrag von 1000 € ist nur dann für den Arbeitnehmer interessant, wenn er auch tatsächlich überschritten wird...Na dann freue ich mich mal auf meine grandiosen 70 € Rückerstattung. Vielen Dank soweit!

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Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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