Hallo NutshellSaillor,

das kommt drauf an:

War das ein Privatkauf oder wurde bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft ?

Sofern es sich um einen Privatkauf handelt sind solche Abreden grundsätzlich möglich. Es herrscht Vertragsfreiheit zwischen den Parteien.

Sofern es sich jedoch um einen gewerblichen Verkäufer handelt ist diese Vertragsfreiheit in Deutschland wie in der EU durch entsprechende Verbraucherschutzvorschriften beschränkt.

Du kannst dann sofern Du Dich in der Widerrufsfrist von 14 Tagen befindest schlicht den Widerruf erklären und den Artikel zurücksenden.

Das Ablösen der Etiketten kann Dir der Verkäufer nicht entgegenhalten. Es stellt einen zu geringen Eingriff dar.

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