Ich finde zu diesem konkreten Fall nix im Internet und es ist bisher hypothetisch, deshalb will ich nicht offiziell beim Jugendamt nachfragen: Wenn zwei Personen gemeinsam ein Pflegekind aufnehmen wollen, schließt ein Eintrag im Führungszeugnis einer der Personen die Tätigkeit als Pflegeeltern ja aus. Wenn nun aber die Person ohne Eintrag im Führungszeugnis das Kind offiziell allein aufnimmt (obwohl das Kind mit beiden Personen in einem Haushalt leben wird und im Alltag von beiden versorgt werden wird) und mit dem straffälligen Partner evtl. nichtmal verheiratet ist, darf man das dann? Weil alleine ein Kind aufnehmen geht ja.
Pflegekind trotz Partner mit Eintrag im Führungszeugnis?
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