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Apfelwein ist lediglich per Definition ein weinähnliches Erzeugnis. Als Wein darf nur ein Getränk bezeichent werden, das aus Trauben hergestellt worden ist. Wird der Wein mit Kräutern o. ä. versetzt (z. B. Glühwein) spricht der Fachmann von einem weinhaltigen Getränk. Siehe: http://www.nudelsalat-rezept.de/magazin/wein-und-weinherstellung/