Hallo alle Miteinander!

Ich bin seit 12.09.11 bei einer ZA-Firma beschäftigt. Probezeit sind 6 Monate. Jetzt habe ich zum 15.03.2012 gekündigt. Jetzt ist meine Frage, wie sich das mit dem Urlaubsanspruch verhält. Lt. Tarifvertrag BZA besteht ein Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen/Jahr. Logische Denkweise wären 5 volle Monate * 2 Urlaubstage - 10 Tage Urlaubsanspruch. Jetzt sind es aber während der Probezeit nur 1,67 Urlaubstage/Monat. Sind wir mit Rundung bei -2 Tagen - kann ich diese noch "nachfordern"?