So, jetzt versuche ich noch einmal zusammen zu fassen. Im Tarifvertrag steht: "Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen. Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubgesetz. Dieses schreibt vor: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."

Meine Beschäftigung ist vom 12.09.11 - 15.03.11 - sprich 6 volle Arbeitsmonate! Also habe ich einen Urlaubsanspruch von 10 Arbeitstagen bzw. 12 Werktagen

Das Einzige was ich jetzt nicht verstehe, ist folgende Aussage: Nach der Probezeit sind es 2 Tage Urlaubsanspruch pro vollem Monat + zzgl. die Differenz der Urlaubstage der ersten 6 Monate a´ 0,33 Tage Urlaub. Insgesamt im ersten Jahr 24 Tage Jahresurlaub bei ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Da ich dann am 15.03. meine Probezeit um 3 Tagen überschritten habe, sollte ich doch auf die restlichen 0,33 Tage Urlaub * 6 Monate haben, oder doch nicht?

Ich weiß, alles seeehr kompliziert - aber ich will mich ja nicht übers Ohr hauen lassen!

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