Legal?Beihilfe zum Betrug?
Bei jeder akademischen Arbeit unterschreibt der Ersteller, daß er die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt hat. Also ist die Nutzung eines akademischen Ghostwriters nicht erlaubt. Und hier soll nun diese Arbeit vom „Geschmäcklerisch“ befreit werden? Bescheissen soll also in Ordnung sein?
Lernen,
Universität