Legal?Beihilfe zum Betrug?
Bei jeder akademischen Arbeit unterschreibt der Ersteller, daß er die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe erstellt hat. Also ist die Nutzung eines akademischen Ghostwriters nicht erlaubt. Und hier soll nun diese Arbeit vom „Geschmäcklerisch“ befreit werden? Bescheissen soll also in Ordnung sein?
Wo soll jetzt was erlaubt werden?
Sie möchte über ihren „Beruf“ aufklären und ihn vom Schein des Anrüchigen befreien.
Da bin ich mal gespannt, wie sie das erklären will: akademische Noten gegen gute Bezahlung.
2 Antworten
1) Der Auftraggeber macht sich strafbar. Weh, wenn es später rauskommt. Sein Diplom wird dann aberkannt.
2) Außerdem sollte man seine Dienste nur als Korrekturleser anbieten und nicht als Ghostwriter.
Das verstehe ich auch nicht. Auch nicht, warum GF eine Plattform bietet.
Bin ich froh dass ich meine Diplomarbeit GANZ ALLEINE geschrieben habe.