Dein Auftrag an den Friseur ist ein Werkvertrag. Du beauftragst ihn mit dem "Werk" bei Dir Haare abzuschneiden. Wenn Du bei Vertragsabschluß, also an der Theke, sagst, dass Du den Vertrag mit der Bedingung abschließt, die abgeschnittenen Haare mitzunehmen, kann der Friseur das annehmen, oder ablehnen. Setzt Du Dich auf den Stuhl, ohne was zu sagen, so ist der Vertrag nach Verkehrssitte geschlossen, nämlich so, daß Du das Eigentum an den abgeschnittenen Haaren dem Friseur überträgst. Dann kann er ablehnen, dir die Haare mitzugeben. Dies ist übrigens dasselbe wie bei einer Autoreparatur, wo Du auch vorher sagen musst, wenn Du die ausgebauten Teile wieder zurückbekommen möchtest. Für den Friseur wiederum sind die Haare juristisch ein Abfall, den er nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Verwertung (Recycling in Perücken) oder Entsorgung in der Müllverbrennung zuleiten muss.

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Der höchste Sonnenstand ist am 21. Juni (Sommersonnenwende) um 13.00 Uhr, das ist wegen der Sommerzeit. Umgerechnet in Normalzeit = Winterzeit ist das 12.00 Uhr Mittag. Die Sonne steht dann auf dem 23. Breitengrad genau senkrecht. Das ist ihr nördlicher Wendepunkt. Deshalb heißt es auch Wendekreis. Bei uns haben wir den 49. bis 52. Breitengrad, also kommt die Sonne nicht genau in die Senkrechte, sondern bleibt 23minus49 = 26 Grad unterhalb des Zenits (des Himmelsmittelpunkt senkrecht oben). Auf dem 23 Breitengrad liegt z.B. in Agypten die Stadt Assuan, wo es einen tiefen Brunnen gibt in den an diesem Tag die Sonne senkrecht auf den Boden scheint.

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