Da muss man schon den ganzen Fall kennen um korrekt zu antworten.
Handelt es sich zufällig um einen wirtschaftlichen Totalschaden welcher als solcher zunächst auch als solcher ausbezahlt wurde? In so einem Fall z.B. kann man tatsächlich noch eine weitere Zahlung erhalten, vorausgesetzt es erfolgt eine vollständige Reparatur der vorher aufgeführten Beschädigungen.
Und wenn dann keine Werkstatt, sondern eine Privatperson repariert, dann schaut der Gutachter nach, ob die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgte. Selbst wenn nur eine Zierleiste, welche beschädigt war, aber nicht ausgetauscht wurde, liegt keine vollständige Reparatur vor, was eine weitergehende Zahlung verhindert.