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Lies mal genau in den Einstellungsvoraussetzungen nach. Ich glaube, da steht drin, wie alt das Abzeichen maximal sein darf...
Lies mal genau in den Einstellungsvoraussetzungen nach. Ich glaube, da steht drin, wie alt das Abzeichen maximal sein darf...
Ich kann natürlich nicht für alle Polizistinnen sprechen und will auch kein vorschnelles Urteil fällen. Aber ich sehe dein Anliegen recht chancenlos und sage dir auch, warum: Polizistinnen sind Macher. Sie sind gewohnt, Entscheidungen zu treffen und sich durchzusetzen. Und genau diese Eigenschaft respektieren sie auch bei anderen Menschen.
Jetzt möchtest du etwas so Einfaches tun, wie eine Polizistin anzusprechen, und befragst dazu das Internet!? Du hast keinen Plan, keine Idee, du handelst nicht? Nein, du erkundigst dich vorher bei Fremden. Das wird die Polizistin deiner Träume nicht respektieren. Und damit war's das mit dem Kaffee...
Denk nach...
Wenn man sie erkennen würde, welchen Sinn würde es dann machen, sie überhaupt einzusetzen?
Die PDV ist Verschlusssache und damit nur für den Dienstgebrauch - das heißt, du bekommst sie nicht zum Download und es wird sie dir auch niemand geben. Genauso wenig wird dir jemand den Inhalt weitergeben.
A9 ist das Eingangsamt, A13 das mögliche Endamt... Von A9 bis A12 dauert es also so ziemlich das ganze Berufsleben.
Du scheinst vorauszusetzen, dass du es bis A12 schaffst. Wie kommst du darauf? In den meisten Fällen endet die Laufbahn bei A11...
Zivilfahnder erkennst du überhaupt nicht - das ist deren Sinn!
Eine Methode könnte allerdings sein, wildfremde Leute im Vorbeigehen blöde anzuranzen... Wer sich so assi benimmt, wird kontrolliert. Hinterher weißt du, wer Zivilfahnder ist...
Du hast einen Studentenausweis und bist Student. Für Studenten gibt es Vergünstigungen, die du problemlos in Anspruch nehmen kannst... Immerhin werden sie allen Studenten angeboten und nicht nur PVD-Studies....
Du wirst lachen: Die komplette Polizei darf schießen!
Und nicht nur bei einem Terroranschlag, sondern bereits wenn du mit einem Messer in der Hand auf jemanden losgehst...
Ich glaube, die würden sich tatsächlich freuen. Heutzutage wird man eher als Bulle bezeichnet, was denn doch vergleichsweise despektierlich ist...
Kommt drauf an, wie zuhause die Stimmung ist. ^^
Nein, im Ernst... Hängt natürlich von der Waffe ab. NRW benutzt die Walther P99. Deren Magazin fasst 15 Schuss, plus Ersatzmagazin, also 30. Es geht die Mär, der eine oder andere Kollege würde sein Magazin nach dem Durchladen nochmals befüllen - die kommen dann auf 31 Schuss.
Dazu kommt die MP5, die aufgrund der terroristischen Bedrohung derzeit mitgeführt wird. Deren Magazin wird neuerdings wieder mit 30 Schuss geladen, auch hier zzgl Ersatzmagazin.
Ein Polizist hat also maximal 91 Versuche zu treffen. Kannste auch alles auf den Seiten der Waffenhersteller nachlesen...
Generell halte ich es aber sehr mit furbo - wenn der Erste nicht sitzt, ist das schon Mist.
Als was bewirbst du dich denn? Als Polizeibeamter?
Dann gelten dieselben Voraussetzungen wie für alle Polizeibeamten. Inklusive Sport.
Nein, den gibt es nicht. Laut Erlass ist "bürgerliche Kleidung" zu tragen, was reichlich Spielraum lässt und eigentlich nur bedeutet, dass eben auf die Uniform verzichtet wird. Es gibt Behörden, in denen auch sommertags lange Hosen gewünscht sind, allerdings bezieht sich das eher auf die Sachbearbeiter, von denen man sich ein seriöses Erscheinungsbild wünscht. Observanten ("verdeckte Ermittler") kleiden sich so, wie sie es auch in der Freizeit tun. Also Jeans und Pulli oder Hemd oder nur T-Shirt. Im Sommer gerne auch in Shorts und T-Shirt. Alles andere würde viel zu sehr ins Auge fahren... Stell dir vor, in einem Park sitzen hundert Leute in kurzen Hosen, und mittendrin tauchen plötzlich zwei Typen mit langer Jeans auf und gucken finster. Das können doch nur Polizisten sein! ^^
Ich selbst stehe regelmäßig in Cargo-Shorts, offenem kurzem Hemd, T-Shirt, Chucks uns Cappi draußen.
Moin!
Tut mir leid das so sagen zu müssen, aber die zehn Tage abzuwarten ist der einzig richtige Tipp.
Die Wohnungsverweisung der Polizei ist unabhängig von der "Meinung" deiner Freundin gültig und sollte in den nächsten Tagen von zuständigen Bezirksdienst der Polizei kontrolliert werden. Wird der Verwiesene dann in der Wohnung angetroffen ist das angedrohte Zwangsgeld von 500 Euro fällig, da gegen eine Verfügung der Polizei verstoßen wurde.
Ob da in diesem Fall Sinn macht, darüber lässt sich streiten, aber so sieht die Praxis analog zum Gewaltschutzgesetz aus...
Was aus dem Strafverfahren wird, wenn die Freundin den Strafantrag zurückzieht, steht auf einem anderen Blatt. Dies könnte durchaus eingestellt werden. Hierüber entscheidet aber der Staatsanwalt. Die Entscheidung über die Verweisung ist durch die Polizei bereits getroffen und, wie gesagt, gültig.
Zuallererst ist Streaming nicht in jedem Fall strafrechtlich interessant, denn Streaming ist nicht generell illegal (Beispiel Youtube).
Natürlich gibt es auch illegale Formen des Streamings, zum Beispiel dann, wenn du (urheber-)rechtlich geschützte Inhalte für den Downstream zur Verfügung stellst.
Darüber hinaus stellt Streaming eine Art rechtlicher Grauzone dar. Technisch ist es zwar so, dass auch beim Stream eine Kopie der Daten auf dem Rechner des Nutzers gespeichert wird. Damit ist der Tatbestand erfüllt und der Stream (theoretisch!) illegal. Da diese Kopie allerdings nur temporär vorhanden und für den Nutzer im Nachhinein nicht verfügbar ist, sind die Gerichte vor einer Weile dazu übergegangen, Streaming als nicht illegal einzustufen. Eine Ausnahme bleibt das oben genannte zur Verfügung stellen von ggf. geschützten Daten, sei es zum Download oder zum Stream.
Um die Herkunft eines Streams zu verfolgen, nutzt man die IPs der jeweiligen Rechner, die jeweils von Server zu Server durchgereicht werden - auch wenn sich die Adressen jeweils ändern, weiß jeder Server für sich, woher er die Daten hat, die er da weitergereicht hat. Irgendwann stößt man damit auf den Ursprung, also auf deinen Rechner.
Ohne Vorratsdatenspeicherung ist das ein bissl schwieriger, bzw im Nachhinein unmöglich. In Echtzeit isses allerdings kein Problem.
Natürlich gibt es Mittel und Wege, den Behörden oder (was sehr viel häufiger vorkommt) privaten Firmen/Anwaltskanzleien das Leben schwer zu machen. So ist es zum Beispiel möglich, deine Spuren im Internet vollständig zu verschleiern (z. B. TOR, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mehrere gut ausgesuchte Proxys...). Genauer werde ich mich zu dem Thema aus naheliegenden Gründen allerdings nicht äußern.
Von welcher Polizei sprechen wir denn?
In NRW machst du keine Prüfung im Jiu Jiutsu. Weil du kein Jiu Jiutsu machst. Statt dessen lernen die NRW-Polizisten speziell auf die Polizei zugeschnittene Techniken, die sich aus dem Afci-WT entwickelt haben.
Nix Jiu Jiutsu.
Moin...
Sollte es tatsächlich dein Wunsch sein, zur Polizei in NRW zu gehen, solltest du dich vorher in gewisser Weise über deinen Traumberuf informieren... und sei es nur, indem du dir einen Polizisten mal aus der Nähe ansiehst.
Die Polizei NRW benutzt seit langem keine Lederholster mehr! Sie benutzt Kunststoffholster mit mehrfacher Sicherung. Du brauchst dir also überhaupt keine Sorgen über die Sicherheit der Dienstwaffen machen!
Dein eigenes Holster könntest du dir übrigens nicht aussuchen. Es werden aber auch für jeden Geschmack entsprechende Holster zur Verfügung gestellt - unter anderem auch Beinholster mit Sicherungsbügel.
Könnte man aber alles auf dem Schirm haben, wenn man Google bemüht und offenen Auges durch die Welt geht...