Per Rechnung kenn ich nur von früher, meist geht das nur per Lastschrift....oder Kreditkarte oder Guthaben per Karte oder sowas....

Kommt aber auch immer auf die Firma an...

LG

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Ein Arzt kann das diagnostizieren.

Glaubst Du, dass Du das Syndrom hat?

Generell ist das ein Thema, mit dem man sich an einen Therapeuten oder an eine Klinik wenden sollte. Denn es gibt verschiedene "Grade".

Hast Du jemanden im Bekanntenkreis können Dir die Diakonie, Caritas oder anderen Betroffene in Foren oder Selbsthilfegruppen weiterhelfen...

Auf jeden Fall alles Gute für Dich!!

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Lerne einfach! Bemühe Dich und dann sollte nichts schief gehen. Gibt es Stoff der zu schwer ist, dann kann man sich einer Lerngruppe anschließen oder sich eine Nachhilfe suchen!

Kopf hoch! Und wenn Du die Zusage hast, hast Du auch das Potential dazu :-)

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Schule ist nun mal wichter, als Parties im Gemeindezentrum.

Denn später wird kein Arbeitgeber dich einstellen, nur weil Du "supi-dupi" Party machen kannst.

Wenn Post aus der Schule kommt, scheint das ne eher heftige Sache zu sein - ist das möglich?

Ich würde Dir das ebenfalls verbieten...

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Du bist nur beschränkt geschäftsfähig mein lieber! Siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)

Geh Zeitungen austragen, älteren Mitbürgern die Einkäufe erledigen usw.

Du bist eindeutig zu jung dafür, also bleiben Dir nur die "altbekannten" Taschengeld-Aufstock-Möglichkeiten-etabliert-seit-der-Steinzeit :-)

Generationen vor Dir haben das gemacht!

Außerdem lernst Du dabei was fürs Leben:

Nämlich, dass man etwas tun muss für sein Geld :-)

Viel Glück!

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Du hast Dich bewusst verletzen lassen. Das Piercing stellt erstmal eine Wunde dar. Auch noch mit Fremdkörper drin. Da ist es normal, dass der Körper mit der Schwellung der Zunge reagiert. Das wird auch noch etwas dauern. Du kannst auch Eiswürfel lutschen oder Kamillentee einfrieren. Das hilft.

Bitte keine Betaisadona oder sonstiges nehmen. Einfach nix rein machen. Zunge sollte schnell heilen, also ca. 3 Wochen...

Und spiel nicht dran rum!!! Und immer Finger waschen vorher!!!

LG und alles Gute

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Zuviel verlangt? Kommt darauf an....Vielleicht macht der Ton die Musik.

Ich finde es schon mal toll, dass Dir zum einen dieses doch sehr teure Hobby finanziert wird/wurde und deine Mutter Dich dann auch noch da hin karrt.

Wie alt bist Du denn?

Rede mal mit Deiner Mutter (freundlich und nicht patzig). Vielleicht gibt es auch andere Gründe.

LG

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Die Mutter hat jedes Recht dazu! Sie ist die Erziehungsberechtigte und hat auch die Sorgfaltspflicht!!! Dazu gehört auch, dass man verbietet, das Bilder vom Kind ins Internet kommen. Dies muss sogar in Schule und Kita gefragt werden, ob die Eltern das möchten oder nicht. Wer gegen den Willen handelt, kann sich sogar strafbar machen....

Also schnell löschen und in Zukunft die Eltern fragen!!!

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Tapete runter, neue drauf und dann erst streichen. Je nachdem wie lange die aktuelle Tapete drauf ist, wieviel Farbe die schon gesehen hat, würde die wahrscheinlich eh nicht mehr so viel "tragen" können, um das braun verschwinden zu lassen.

Und unter uns: Kauf gescheite (Profi-Farbe) Farbe, wird dich am Ende eventuell ein paar Euros mehr kosten. Denn selbst Alpina (Luxus unter den Baumarkt-Farben) MUSS zweimal gestrichen werden. Und dann ist es je nach Raumgröße ein Rechenbeispiel....

LG

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Deine Anwältin weiß was sie tut!

Tut mir leid für Dich!

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Ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung stellt das Studio Dir die Räume und die Geräte zur Nutzung zur Verfügung. Du KÖNNTEST auch eigenverantwortlich los trainieren....

Also hat das Studio sehr wohl das Recht auch schon das Geld abzubuchen. Denn wenn Du in 8 Wochen keine Lust hast und 6 Wochen nicht ins Studio gehst, buchen die auch weiter ab....

So ist das im Vertragswesen....Steht nichts anderes im Vertrag wirst Du damit leben müssen.

Du kannst natürlich darum bitten, dass man die Einweisung früher macht.

LG und alles Gute

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Verkauf Sie doch und nimm das Geld dann zum tanken....

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Schicke ihm ein Einschreiben per Post....

Im Netz gefunden:

Wird es draußen wieder kälter, drehen viele Mieter die Heizung zu Hause auf. Doch was ist, wenn die Wohnung trotz des Heizens nicht richtig warm wird - und die Bewohner zittern und bibbern müssen?

Die übliche Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 30. April. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor. „Allerdings muss der Vermieter nicht rund um die Uhr diese Mindesttemperaturen garantieren“, informiert der Deutsche Mieterbund. In der Nacht - also zwischen 23 bzw. 24 und 6 Uhr - reichen demnach 18 Grad in den meisten Räumen aus. Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad zwischen 8 und 21 Uhr ausreichen soll, sind hingegen unwirksam.

Nebenräume, wie zum Beispiel Schlafzimmer oder Hausflur, dürfen auch tagsüber kühler sein, das heißt 18 bis 20 Grad warm. Wichtig ist dabei, wie der Mieter den jeweiligen Raum nutzt. Im Kinderschlafzimmer, in dem das Kind spielt, ist eine höhere Temperatur angemessen als im Elternschlafzimmer, das nur nachts zum Schlafen benutzt wird. Darüber hinaus muss die Wärme in den einzelnen Räumen regelbar sein, auch wenn nicht überall ein Heizkörper steht.

„Stellen die Temperaturen in der Wohnung einen Sachmangel dar, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern“, weiß Juristin Sandra Voigt von Anwalt.de. Die Mietminderung kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, ob es im Winter oder in der Übergangszeit besonders kalt ist. Das Amtsgericht Köln sprach einem Kläger eine Mietsenkung von 20 Prozent zu - aber nur für die Wintermonate. Für März und April kamen nur noch 10 Prozent in Frage (Az.: 201 C 481/10).

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Das muss eine Spitzpaprika sein :)

Ich denke ab einer gewissen Größe werden die sich über einen eigenen Topf doch freuen :-)

LG

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Hier die Definition:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in § 1631 Abs. 1 BGB geregelt. Minderjährige stehen danach unter der elterlichen Sorge bzw. der sorgeberechtigten Personen, die neben der Bestimmung des Wohnsitzes des Minderjährigen, auch den tätsächlichen Aufenthaltsort bestimmen dürfen. Dies umfasst auch die Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen nach § 1632 Abs. 2 BGB.

In der Regel liegt das bei der Person, bei der das Kind seinen sogenannten Lebensmittelpunkt hat. Sprich wo das Kind lebt.

Lebt das Kind bei der Mutter (als Beispiel), dann entscheidet sie im einfachen Sinn, wo das Kind nach Kita/Schule ist. Zum Beispiel beim Sport, bei einem Freund, bei Oma und Opa, beim Arzt. etc.... Dazu muss sie nicht die Erlaubnis des Vaters haben.

Heißt viel, aber im Endeffekt nur juristischer Kram. Denn das wäre doch echt quatsch, wegen jedem Pups den anderen Sorgeberechtigten um Erlaubnis zu fragen...

LG :-)

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