Hallo Zusammen,

vielleicht findet sich jemand der sich mit Mieter/Vermieter Themen auskennt.

Folgende Situation: wir haben zwei Jahre lang eine Wohnung gemietet. Im Mai sind wir ausgezogen. Bei der Übergabe (Eigentümer wurde durch einen Makler vertreten) wurden wir bereits drauf hingewiesen, dass wir ggf. an der ein oder anderen Stellen nachbessern müssten. Laut Makler, müsste der Eigentümer uns eine Frist setzen, in der wir die Korrekturen vornehmen müssen und erst dann könne er erst eigenständig oder durch eine Firma Reparaturen vornehmen und uns diese in Rechnung stellen.

zwischenzeitlich haben wir durch ehemalige Nachbarn erfahren, dass die Wohnung komplett renoviert worden ist (neuer Anstrich, neue Türen, Böden etc.) Der Eigentümer meinte bei vorheriger Kontaktaufnahme er würde uns die Kaution nicht zurückzahlen weil ihm noch die Rechnungen für die Malerarbeiten nicht vorliegen.

Meine Frage, darf er einfach so eine Firma, ohne Nachfristsetzung, beauftragen und uns diese dann von der Kaution abziehen?

Der nächste Punkt ist die Küche, samt Elektrogeräten und Möbeln. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich erwähnt, dass es sich dabei nicht um eine Mietsache handelt, sondern die Küche nur zur Nutzung überlassen wird. Liegt wahrscheinlich daran, dass die Küche älter als 20 Jahre war. Darf der Vermieter dann irgendwelche Ansprüche geltend machen bezüglich Reinigung oder Reparaturen ohne vorherige Nachbesserungsfrist?

Ich weiß, dass ich mit meiner Problematik beim Mieterschutz besser aufgehoben wäre, aber würde mir gerne ne grobe Einschätzung einholen.

Danke schon mal!