Antwort
Bei einem Werkvertrag wird die Herstellung eines Werks geschuldet, etwa beim Frieseur der Haarschnitt.
Bei einem Dienstvertrag wird nur die Arbeitsleistung geschuldet, etwa bei der Massage oder bei einem Arbeitnehmer.
Es gibt zudem den grundlegenden Unterschied, dass es bei einem Werkvertrag die Gewährleistung gibt. Bei einem Dienstvertrag gibt es dagegen keine Gewährleistung. Infos zum Werkvertrag/ Dienstvertrag finden sich hier:
https://www.rechtsanwalt-heymel.de/werkvertrag-oder-dienstleistungsvertrag/