Da ein 125er an keine Geschwindigkeitsobergrenzen gebunden ist, wäre das Tuning an sich unproblematisch (wenn es nur um Topspeed geht). Dein Fahrzeug dürfte durch das Tuning aber nicht die maximale Leistungsgrenze von 15 PS bzw. 11 kW überschreiten. Sollte Letzteres der Fall sein, müsstest du mindestens die Führerscheinklasse A2 besitzen und die Umbauten vom TÜV abnehmen lassen. Danach müssten die Änderungen entsprechend in die Betriebserlaubnis eingetragen werden, bevor du absolut legal unterwegs sein kannst.

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