leiche beschlagnahmt- wer zahlt die lagerungskosten
hallo , mein vater ist im november 2013 gestorben und wurde von der polizei beschlagnahmt, da der verdacht bestand , das ein guter bekannter beim tot nachgeholfen hat. also wurde mein vater längere zeit gelagert. der gute bekannte wusste wann mein vater freigegeben wurde sagte dies meiner stiefmutter jedoch nicht. nun soll meine stiefmutter (72Jahre und demenzkrank) die lagerungskosten tragen in höhe von 510 euro + inkassokosten. wir haben alle das erbe ausgeschlagen muss sie die kosten tragen? sie hat nur eine kleine rente mfg