Ich war vom 02.02.18bis 14.2.18im Krankenhaus ,(als Notfall ) meine Schwester hat das Jugendamt angerufen um sich angeblich Hilfe zu suchen .Da keiner in der Familie sich um ein Kind mit Down Syndrom Kümmern wollte. (Ohne mit mir darüber zu sprechen)der Junge war vom 05.02. 18 bis 18.02.18 (am 19 kam er nach Hause )IN Obhut der Jugendamtes. nun habe die das Kindergeld an sich genommen . Dürfen die das ? hab in Netz mal gelesen in so einem Fall nicht ,nur wenn das Kind für immer weg ist oder länger als 2 Wochen .Bin etwas verunsichert , die möchten auch das Pflegegeld aus dem Pflegegrad für sich versuchen zu beanspruchen ,Wäre er in die Kurzzeitpflege wäre es nur für die 13 Tage berechnet worden .Habe erst 4 Tage später erfahre wo er ist da meine Tochter (21)ins Krankenhaus musste bei der er angeblich war nur so kam es raus
DANKE FÜR HIELFREICH ANTWORTEN