Hallo ihr Lieben, Sonntag habe ich meinen ersten Arbeitstag in der Gastronomie.
Der Arbeitsvertrag kam erst gestern zustande.

Meine Erstbelehrung nach infektionsschutzgesetz paragraph 42&43 ist Ende 2016 absolviert worden - also schon 5 1/2 Jahre her.
heute habe ich eine Folgebelehrung für paragraph 42&43 online gemacht.

Termine für Erstbelehrungen online waren bei Vorlage des Arbeitsvertrages schon für die gesamte Woche ausgebucht.

darf ich trotz das die erstbelehrung schon 5 1/2 Jahre her ist und nun die folgebelehrung gemacht wurde damit arbeiten oder nicht?