Belehrung nach Infektionsschutzgesetz-unter welchen Voraussetzungen gültig ?
Hallo ihr Lieben, Sonntag habe ich meinen ersten Arbeitstag in der Gastronomie.
Der Arbeitsvertrag kam erst gestern zustande.
Meine Erstbelehrung nach infektionsschutzgesetz paragraph 42&43 ist Ende 2016 absolviert worden - also schon 5 1/2 Jahre her.
heute habe ich eine Folgebelehrung für paragraph 42&43 online gemacht.
Termine für Erstbelehrungen online waren bei Vorlage des Arbeitsvertrages schon für die gesamte Woche ausgebucht.
darf ich trotz das die erstbelehrung schon 5 1/2 Jahre her ist und nun die folgebelehrung gemacht wurde damit arbeiten oder nicht?
Recht,
Gültigkeit,
Ausbildung und Studium