• Hallo,
  • beim Einzug in eine Wohnung vor 30 Jahren wurde im Mietvertrag für die Wohnung auch die Nutzung eines Stellplatzes im Hof aufgeführt. Einige Jahre später hat der gleiche Mieter zusätzlich eine Garage auf gleichem Grundstück für 60,- DM angemietet.
  • Diese Garagen wurden vor einem Jahr baulichen Maßnahmen unterzogen, wodurch die Garage um ca. 1 Meter schmäler wurde, was das Ein- und Aussteigen erschwert und jetzt auch die Zugänglichkeit über die Garage des Nachbars möglich ist. Auch eine Beleuchtung wurde installiert und ein elektrisch betriebenes Tor eingebaut.
  • Darauf verlangt der Vermieter nun anstatt 30,- € nun 90,- € an Miete. Da dem Mieter dies zu teuer ist, würde er die Garage lieber kündigen und sein Auto auf den im älteren Gesamt-Mietvertrag aufgeführten Stellplatz abstellen. Der Vermieter meinte darauf, dieser Stellplatz wäre infolge der später angemieteten Garage weggefallen und jetzt auch nicht mehr vorhanden. Es war aber weder im neuen Mietvertrag der Garage noch mündlich darauf hingewiesen worden, dass der Stellplatz durch das Anmieten der Garage wegfallen würde.
  • Habe ich jetzt weiterhin das Anrecht auf einen Stellplatz im Hof, wenn ich die Garage infolge der Preiserhöhung kündigen würde?
  • Viele Grüße
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