Garage oder Stellplatz?

2 Antworten

Die Meinung des Vermieters hinsichtlich des Nichtbestehens eines Stellplatzes ist falsch. Es gabe keine Änderungskündigung des Stellplatzes und in den Mietpreis der Wohnung ist der Stellplatz eingeschlossen. Oder wie steht es im Mietvertrag geschrieben?


heibec 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 01:04

Ja im Mietvertrag der Wohnung steht: mitvermietet ist Stellplatz Nr. ? Die drei früheren Stellplätze waren aber nicht nummeriert.

Gerhart  29.07.2024, 06:35
@heibec

Es gab also zur Zeit deiner Anmietung drei unnummierte Pkw-Stellplätze? Und einen davon (den es nicht nun nicht mehr gibt) bezahlst du immer noch mit deiner Gesamtmiete? Der Garagenmietvertrag wurde aber separat vereinbart?

Die Verkleinerung deiner Garage wurde ohne deine Zustimmung vorgenommen? Wurde die Modernisierung angekündigt? Wann geschah die Veränderung deiner Garage?

oklein  28.07.2024, 19:01

Wie siehst Du das Detail: Der Stellplatz ist nicht mehr vorhanden und könnte man in Anlehnung an §275 BGB eine Einigung der Art erzielen, dass die Ursprungsmiete für die Garage ersatzweise weiter gilt?

 im Mietvertrag für die Wohnung auch die Nutzung eines Stellplatzes im Hof aufgeführt.

das bleibt bestehen - die Garage wurde zusätzlich angemietet - und gekündigt legitim