hallo liebe community,
leider bin ich was behoerdengaenge und rechnungen betrifft sehr nachlaessig. dadurch musste ich schon einmal einen gerichtsvollzieher kennen lernen. dieser hat aber natuerlich nichts pfaenden muessen und ich bin auch nicht insolvent oder der gleichen gewesen sondern habe den geforderten betrag einfach ueberwiesen und die sache war vom tisch. leider bin ich jetzt zum 2ten mal in die verlegenheit gekommen, einen vollstreckungsbescheid zu erhalten, da ich mich nicht rechtzeitig um eine ueberweisung gekuemmert habe. um mir den gerichtsvollzieher diesmal zu ersparen habe ich gleich angerufen, dass ich die offene vorderung noch heute begleichen werde und eine nette frau am telefon hat mir versichert, dass sie die sonst ueblichen weiteren massnahmen einstellen werden, sobald das geld auf dem konto eingeht.
nun wuerde ich gerne wissen, ob man durch solche nachlaessigkeit einen schufaeintrag bekommt und somit von einer bank eventuell keinen kredit mehr nehmen kann. und wenn ja, was steht denn dann bei der schufa drin?