lies es und du weißt es!
Wenn keine Regelung in deiner Region dagegen spricht (Bauordnung...), kannst du das Grundstück so lange unbebaut lassen, wie du möchtest.
weil der Werbende nicht wissen kann ob du zum Beispiel in einer Partnerschaft lebst, ein Kind absichern möchtest oder du eine andere Person absichern möchtest
vergiss Reparaturen,Steuern und Benzin nicht und den jährlichen Wertverfall des Autos. Auch Parkgebühren und evtl. Gebühren für einen Stellplatz oder eine Garage beachten.
Wenn sie das angenehm empfindet-warum nicht?
Rüstungsexporte der BRD
Nachts Fenster weit öffnen und am Tage schliessen
eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Grundlage für die Zulassung des Kfz ist.
Schau mal in deinen Mietvertrag. Dort findest du meist eine Klausel zu Kleinreparaturen, aus der hervorgeht bis zu welcher Höhe du selbst die Kosten zu tragen hast.
es zahlt der Eigentümer des Fundstückes
Ja, damit gibt es kein Problem.
Frag bei der IKK nach
Wikipedia weiss auch das
Manche fühlen sich von Nachbarn gestört weil diese laut Musik hören,trinken, unangenehm riechen, auf dem Display eures Handys mitlesen..... Oder sie sind einfach unaufmerksam....oder finden keinen Platz für ihr Gepäck. Es gibt viele Möglichkeiten
ja, werden sie
kannst du
Du könntest die Fahrzeuge von deinem Platz entfernen also abschleppen lassen. Einfacher wäre ebenfals ein Schild mit deinem Kennzeichen anzubringen. Meist respektieren Fremde dies und parken dort nicht. Die Möglichkeit einer Mietkürzung sehe ich nicht, da der Vermieter nicht für die dort falsch parkenden Fahrzeuge verantwortlich ist.
nein, das ist kein Titel
maximal einen Werktag
Nein. Der Teppichbelag ist mit gemietet. Nach so vielen Jahren sollte er vom Vermieter ausgetauscht werden. Renovierung betrifft nur malermässige Instandhaltung. Es sei denn, im Mietvertrag ist der Teppichboden extra mit als Renovierungsobjekt angegeben (ist aber nicht üblich bei Standardverträgen).