Moin zusammen,

ich hätte hier eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Mein Kollege hat noch ein altes Fahrzeug in der Garage stehen gehabt, welches er mit sehr günstig verkauft hat. Leider fehlt dem Fahrzeug der Fahrzeugschein Teil 1, Teil 2 also den Brief habe ich direkt erhalten.

Nun gibt es beim Anmelden die Schwierigkeit, dass mein Kollege nicht im Fahrzeugbrief (Teil 2) vermerkt ist, da er das auto nie Angemeldet hat.
Es besteht auch kein Kaufvertrag mehr zwischen den beiden Parteien... wohl vor einigen Jahren abhanden gekommen :/

Jetzt ist die Frage, wie man hier am besten korrekt an die Sache herangeht, da das Straßenverkehrsamt einen kaufnachweis braucht. Sollte hier ein Notar hinzugegzogen werden?