Vom Verkäufer wurde lediglich ein Pauschalpreis für eine große AKU genannt, da dieser mit seinem Tierarzt eine solche Vereinbarung geschlossen hatte. Mit diesen Kosten erklärte ich mich einverstanden. Leider habe ich es versäumt abzuklären, wer die Kosten übernimmt, wenn das Pferd Mängel bzw. Befunde aufweist. Beim Pferdekauf hätte ich als Auftraggeber bzw. Käufer die Kosten übernommen. Das Pferd weist jetzt leider erhebliche Mängel auf, die mich vom Kauf abhielten. Der Verkäufer verlangt nun die Kostenerstattung der AKU. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen?