Die Frage der Fragen ist eine andere: Wozu besucht man die FOS Gesundheit und Pflege, wenn man nicht einmal weiß, welche Berufe daraus resultieren könnten???

Und weiss so jemand, welche Fächer es dort gibt? Ob sie ihm leicht oder schwer fallen?

Ohne richtige Motivation wird das nichts - oder zumindest nicht gut. Besser, eine FOS in einer Fachrichtung besuchen, die einem liegt...

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Klar rechtlich geregelt in den Schulgesetzen: Schul-, Klassenfahrten und Ausflüge fallen mit unter die Schulpflicht, d.h. die Schule kann (ungenehmigte) Nichtteilnahmen mit Bußgeldern (in Hamburg z.B. beim ersten Mal ca. 100,- €) und Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Nacharbeiten usw.) ahnden.

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Gegenfrage: Darf ein Lehrer einen Schüler dazu zwingen, eine Matheaufgabe zu lösen? Und wenn der Schüler das nicht macht, ihm eine schlechte Note geben?

Antwort, ist klar: Ja - aber es gibt natürlich Ausnahmen. Die sehe ich hier aber nicht: a) Darf/kann gesundheitlich bei ordentlicher Absicherung des Bockspringens ja nicht passieren, insofern kein Risiko und b) ist es auch der Job des Lehrers, Schüler zu zeigen, dass Sie (meist) mehr können, als sie sich zutrauen. "Gesundheitliche Gründe" sollte man mit dem Sportlehrer besprechen, evtl. möchte dieser dazu dann auch ein Attest sehen.

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Mit Petzen hat das nichts zu tun, hier gehts ja nicht um einen kleinen Streich - sondern um harte Straftaten (Sachbeschädigung). Überleg mal, wie Du Dich als Familienangehöriger Deines Lehrers fühlen würdest... Vergiss Deine Freunde, schreib den Zettel allein (am besten in Druckschrift oder mit dem PC) und leg ihn in den Briefkasten der Schule oder des Lehrers. Dann kannst Dir auch niemand etwas unterstellen, es könnte ja jeder gewesen sein. Du wirst Dich besser fühlen, und dein lehrer muss nicht mehr die ganze Klasse verdächtigen - und weiss dan zumindest dass es eine/n Anständigen dort gibt.

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Zeugnisnoten werden formal nicht vom einzelnen Lehrer sondern einer Zeugnis-/Klassen-/Lehrerkonferenz beschlossen. D.h., nach der Konferenz können die Noten nicht mehr verändert werden - es sei denn, es gibt eine neue Notenkonferenz (die kann auch ganz kurz und ganz kurzfristig sein), die etwas anderes "beschließt". In den meisten Bundesländern muss allerdings ein Schulleitungsmitglied an der Konferenz teilnehmen, d.h. ganz so einfach ist das nicht...

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Du schreibst es selber: "Notendurchschnitt von 3,0 im ABSCHLUSSZEUGNIS", die Abgabe des Halbjahreszeugnisses dient nur der Vorsortierung - und hat bkeine rechtliche Wirkung. Mein Tipp: Hingehen und Nachfragen, ob trotz des nicht erreichten Schnittes eine Chance besteht.

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Grundsätzlich muss man dazu immer eine kaufmännische Ausbildung machen - und meist ein paar Jahre Berufspraxis haben?!

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