Kann man jemanden anzeigen wenn man stark geschubst wurde?

Zoff mit einem Mädchen was mich nicht kennt und was ich nicht kenne alleine aus dem Grund,dass sie meine Meinung nicht akzeptiert,besteht der Streit.Ich habe meine Meinung zu ihr geäußert,da ich gefragt wurde und ich gebe zu,ich habe sie zu extrem formuliert,da ich meinte,dass ich sie einfach hässlich finde und sie nicht mag,alleine aus den ganzen arroganten Gründen die mir erzählt werden wie sie ist.Auf dieses Kommentar,dass ich sie hässlich finde,kam sie irgendwie nicht drauf klar und hat von irgendwem meine Nummer bekommen und mich direkt angeschrieben und hat mir erstmal nen Text geschrieben,dass ich ein Dre*kskind sei und noch vieles mehr...Dann meinte sie 'Man sieht sich ja nochmal irgendwo!'...Heute war Schützenfest und sie hat mich auf meiner Schulter und Brust so stark geschubst,dass ich über einen Meter zurückgetaumelt bin,Zeugen können dies beweisen.Sie ist weiter gegangen und hat nichts weiter gesagt.Als ich dann mit meinem Freund zu meinem Freund nach Hause gehen wollte,hat dieses Mädchen mich mit ihrem Freund blöd angemacht und mir alberne Spitznamen an den Kopf geworfen.Ich weiß nicht welche weil ich nicht richtig zugehört habe weil ich einen riesen Hass in mir hatte. Nochmal zu vorhin: Als sie handgreiflich wurde,habe ich nicht handlich oder wörtlich gehandelt ich habe komplett nichts gemacht.Jetzt ist die Frage: Könnte ich sie theoretisch anzeigen wegen Körperverletzung oder irgendetwas anderes?Es ist Kinderkram sagen meine Eltern und machen deswegen nichts und ich kann mit 16 Jahren dann wohl auch nich viel machen was ich auch nicht machen werde aber mich interessiert es trotzdem.Und ist es wirklich Kinderkram?

Stress, Mädchen, Recht, Gesetz, Anzeige, Kinderkram, Streit, zickenkrieg, Zoff
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