Wir wohnen in einem 8 Mehrfamilienhaus und jede Wohneinheit hat ihre eigene Etagenheizung. Vier Wohnungen haben jeweils einen gemeinsamen Schornstein. In einer Wohnung funktioniert die Heizung nicht mehr. Die Eigentümerin möchte einen Brenntwertkessel dort einbauen lassen. Da wir einen gemeinsamen Schornstein haben, müssen wir unsere sieben Jahre alte Heizung auch erneuern. Mein Frage lautet nun, welche Kosten können wir über die Rücklagen beziehen( Schornstein-Umbaukosten und Entschädigung für die fast neue Heizung in unserer Wohnung?).

Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht bitte melden.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen im Voraus.