Solange die Polizei nicht eintrifft oder die Identität des Beschuldigten nicht feststeht, darf er festgehalten werden. Ob mit durch Unterlassen einer Handlung, ob mit aktivem Wegversperren oder auch dem körperlichen Zwang, also Gewaltanwendung sowie bei konsequentem phyisischen Widerstand des Beschuldigten natürlich auch mit Fesselung. Ob es erkennbar war, das der Junge erst 14 war, ob nicht vorher durch ihn physische Gewalt gegenüber den Kontrolleuren ausgeübt wurde und was vorher war, spielt für die Gesamtbetrachtung auch eine Rolle. "Identifizierungssichernde Festnahme" (für Jedermann). Die Kontrolleure haben nicht mehr Befungnis als jeder andere auch! Aber: Sofern sie sich auf Betriebsgelände befinden, haben sie Hausrecht, welches sie (natürlich auch o h n e Zuhilfenahme/Benachrichtigung) ausüben dürfen; bspw. Person X des Betriebsgeländes (U-Bahnhof) zu verweisen und das Hausrecht (im Sinne der Aufforderung an Person X, das Gelände unverzüglich zu verlassen) auch mit Gewalt, durchzusetzen (körperliche Gewalt käme bspw. bei konsequenter Weigerung, trotz mehrmaliger verbaler Aufforderung und sanftem Anschubsens, das Gelände zu verlassen) in Betracht. Hierzu bedarf es keinerlei Polizeikenntnisnahme oder Benachrichtigung. Das ist bei Großbahnhöfen durch den Wachdienst der Bahn bspw. Alltag.

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Einbrecher in der Nacht, wie verhält man sich richitg?Gibt es überhaupt ein richtig?

Schon seit der Kindheit beschäftigt mich diese Frage. Was ist, wenn man Abends in seinem Bett liegt und plötzlich bemerkt, dass jemand fremdes (Einbrecher) im Haus/der Wohnung ist.

Damals hat mir meine Mutter gesagt (als ich noch klein war)..das man am besten liegen bleibt und so tut als würde man schlafen...

Gute Therorie...aber woher weiß man, dass der Einbrecher einen nicht vllt im Schlaf umbringen wird? Das klingt jetzt verrückt, aber es gibt doch genug Psychophaten auf dieser Welt...

Sollte man vllt versuchen irgendwie die Polizei zu alarmieren wenn man denkt der Einbrecher ist ausser Hörweite?

Sollte man sich ihm vllt stellen? Nicht wenn man eine kleine zierliche Frau ist oder vllt etwas älter und daher nicht ganz so stark? Aber große kräftige Männer? Wäre es sinnvoll wenn diese sich den Einbrecher schnappen?

Immerhin möchte man ja auch nicht, dass einem das Hab und Gut weggenommen wird..im Vergleich zum überleben ist das natürlich Nebensache..aber ärgerlich ist es doch...

Soll man warten bis der Einbrecher weg ist?und dann die Polizei rufen...obwohl die chancen dann sicher schlecht stehen den Einbrecher noch zu fassen..

ODER - jetzt wird es ganz bunt ;) - sollte man selbst versuchen aus der Wohnung raus zu kommen? Und evtl. sogar den Einbrecher einsperren??

Also wie verhält man sich richtig?

Freue mich über jeden Rat, jeden Kommentar, jeden Kommentar zum Kommentar ;), jedes gedrückes Plus auf meine Frage =)

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Rechtlich: Die Möglichkeit alles Erforderliche zu unternehmen, was nicht im krassen Widerspruch im Sinne der Verhältnismäßigkeit zum erstrebten Zwecke steht, um das Eigentum zu schützen bzw. vor Diebstahl zu bewahren! Im Rahmen eines Angriffs durch den Einbrecher, sämtliche erforderlichen (nicht zwangsläufig verhältnismäßigen!) Abwehrhandlungen im Rahmen der Notwehr. Andersrum: Wenn Du's Dir zutraust, überwältige den Einbrecher und übergib ihn der Polizei. Wenn nicht: Versteck Dich, informiere die Polizei und warte auf deren Eintreffen. Nichtsdestotrotz: Die Wahrscheinlichkeit, das ein einbrechender Psychopath nachts bei Dir im Zimmer auftaucht, ist sehr, sehr gering.

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Die Polizei hat damit gar nichts zu tun. Das ist Zivilrecht! Ein gerichtlicher Mahnbescheid (was eigentlich die wirkliche Mahnung ist, alle vorherige Korrespondenz wäre nur Geplänkel) würde 23€ Kosten, ohne Rechtsanwalt. Allerdings prüft das Gericht hier nicht, ob die Forderung i.H. von 100€ tatsächlich konform ist!!! Das Gericht schickt lediglich ein Schreiben raus!!! Wenn der Gemahnte Widerspruch einlegt, geht die Nummer sinnlos weiter. Wegen 100€ macht man sich die Mühe nicht, außer man hat Zeit, Lust, ggf. auch Interesse selbst dafür noch eignenes Geld zu investieren um den Anderen zu ärgern und will sich mit dem Gemahnten, der womöglich dann auch einen Anwalt bevollmächtigt etc. herumärgern. Außerdem: Wenn der Ex-Freund bestreitet, das Geld zu schulden, obliegt Dir die Beweislast!

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