Die Einkommensgrenze für Elterngeld soll für Paare auf 175.000€ bis 2025 herab gesetzt werden, für Alleinerziehende auf 150.000€. Als Paar liegen wir leider knapp über dieser Grenze, könnten aber ohne das zweite Einkommen die laufenden Kosten (wie Betriebskosten, Versicherungen und Kreditrate) nicht decken.

Ist es möglich, für das erste Jahr nach der Geburt offiziell getrennt zu leben (z.B. einen Partner auf die Adresse der Eltern ummelden), sodass ein Partner als alleinerziehend gilt und damit unter die Einkommensgrenze fällt?