Hi ich wollte fragen wenn man einen 3. Versuch nicht besteht hat man bei uns die möglichkeit noch in eine 4. mündliche zu gehen. Jetzt frage ich mich wenn man die 3. nicht besteht und dann theorethisch zur mündlichen muss kann man sich das dann selbst exmatrikulieren oder folgt dann trotzdem Zwangsexmatrikulation?