Das wird in der Regel nicht funktionieren.
Insbes. nicht bei einer Heilpraktikerin.
Bei einem approbierten Psychotherapeuten, der nachweisen kann, dass eine besondere Qualifikation für traumafokussierte Psychotherapie vorliegt (Zertifikat "Spezieller Psychotraumatherapie (DeGPT)"), sieht das anders aus, wenn eine entsprechende dringliche Indikation besteht.
Diese Indikation wird einerseits über den PTV11 einer psychotherapeutischen Sprechstunde gestellt. Es kann sein, dass die Krankenkasse (und die wäre in dem Fall zuständig) auf eine differenziertere Indikationsstellung besteht.
Diese erfolgt entweder in einem Bericht nach einer stationären Behandlung in einer Trauma-Fachklinik (was tatsächlich auch unabhängig davon dringend anzuraten ist), alternativ durch eine "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung", wo auch geklärt wird, ob es sich um eine reine Traumatherapie, dann außerhalb der Krankenkasse, oder um eine traumafokussierte Psychotherapie (in der Regel Krankenkassenleistung) handelt.
Mit so einer Indikation ist die Chance, sofern keine spezifische Psychotherapie vermittelt werden kann, auf eine Kostenerstattung bei einem entsprechend nachgewiesen qualifizierten Psychotherapeuten durchaus möglich.