Lässt sich Psychotherapie über das Sozialamt finanzieren?

Die Situation ist wie folgt:

Sämtliche Psychologen mit Kassenzulassung sind in meiner Region voll, bieten nicht einmal die Möglichkeit einer Warteliste. Ich habe auch jahrelang versucht, bundesweit Psychologen nach einer Online-Therapie zu fragen und wurde ebenfalls nur abgelehnt. Psychologen ohne Kassenzulassung oder Heilpraktiker für Psychotherapie kann man auch nicht mehr über die Krankenkasse finanzieren, wenn kein anderer Psychologe verfügbar ist, das Gesetz wurde vor Jahren abgeschafft.

Ich habe nun eine einzige Heilpraktikerin für Psychotherapie gefunden, die in meiner Region lebt, die notwendige Traumatherapie anbietet und auch einen Platz für mich frei hat. Nun versuche ich, diese Therapie über den Fond für sexuellen Missbrauch zu finanzieren, nur leider erfüllt diese Heilpraktikerin nicht die Voraussetzungen, damit das möglich ist.

Meine Idee ist jetzt, das Sozialamt einzubeziehen und als Kostenträger ins Boot zu holen, nur wie ließe sich das argumentieren? Google sagt, wer nicht krankenversichert ist und sich in einer finanziellen Notlage befindet, kann die Kosten für Therapie über das Sozialamt abrechnen, das entspricht nur leider nicht exakt meiner sehr speziellen Situation. Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit der Thematik und kann mir sagen, wie ich argumentieren müsste oder wie ich die Therapie sonst finanzieren kann? Ich bin aktuell in einer schlimmen Krise und weiß wirklich nicht mehr weiter.

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Das wird in der Regel nicht funktionieren.

Insbes. nicht bei einer Heilpraktikerin.

Bei einem approbierten Psychotherapeuten, der nachweisen kann, dass eine besondere Qualifikation für traumafokussierte Psychotherapie vorliegt (Zertifikat "Spezieller Psychotraumatherapie (DeGPT)"), sieht das anders aus, wenn eine entsprechende dringliche Indikation besteht.

Diese Indikation wird einerseits über den PTV11 einer psychotherapeutischen Sprechstunde gestellt. Es kann sein, dass die Krankenkasse (und die wäre in dem Fall zuständig) auf eine differenziertere Indikationsstellung besteht.

Diese erfolgt entweder in einem Bericht nach einer stationären Behandlung in einer Trauma-Fachklinik (was tatsächlich auch unabhängig davon dringend anzuraten ist), alternativ durch eine "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung", wo auch geklärt wird, ob es sich um eine reine Traumatherapie, dann außerhalb der Krankenkasse, oder um eine traumafokussierte Psychotherapie (in der Regel Krankenkassenleistung) handelt.

Mit so einer Indikation ist die Chance, sofern keine spezifische Psychotherapie vermittelt werden kann, auf eine Kostenerstattung bei einem entsprechend nachgewiesen qualifizierten Psychotherapeuten durchaus möglich.

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