Hallo Sophie,
hinter dieser etwas provokant formulierten Frage verbirgt sich folgendes:
Abgesehen vom Bürgergeld scheinst du ja aufgrund deiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keine weiteren Leistungen zu erhalten, ist das richtig?
Dass dies nun wahrlich kein Beispiel für "Bürgergeld trotz Arbeitsverweigerung" darstellt, sollte jedem denkenden Menschen klar sein. Insofern auch ein bisschen seltsam, dass du als tatsächlich Bedürftige nun hier zumindest teilweise als "Puffer" herhalten musst.
Was sagst du aber zu Menschen, die dir vorwerfen, nicht ausreichend privat vorgesorgt zu haben (z.B. durch eine Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung)? War ein solcher Abschluss aufgrund deines bereits vorigen Gesundheitszustands nicht möglich oder gab es andere Gründe für einen Nichtabschluss? Oder besitzt du eine solche Absicherung, jedoch nicht in ausreichender Höhe? Siehst du hier einen Anteil bei dir selbst oder würdest du sagen, dass dies ein unfairer Vorwurf wäre?
Ich wünsche dir alles Gute, weiterhin eine erfolgreiche Therapie und eine baldige Rückkehr "ins Leben" und in den Lehrberuf.