Archivierung ist im weitesten Sinne eigentlich nichts anderes, als die Aufbewahrung von Akten, Dateien und Unterlagen. Im Privaten gibt es für diese Aufbewahrung im Großen und Ganzen keine Regeln, es obliegt also voll und ganz dem Eigentümer, wie er mit seinen Daten verfährt, sowohl in analoger wie in digitaler Form.

Im geschäftlichen Sinne spielen analoge wie digitale Archivierung aber eine ganz andere Rolle. Hier gelten nach der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch ganze Regelwerke wie man mit der Aufbewahrung von Daten zu verfahren hat. Alle Unterlagen in Papierform können also entweder in den eigenen Räumlichkeiten/Büroflächen aufbewahrt werden, oder an externe Anbieter für Aktenarchivierung outgesourced werden - häufig wesentlich konformer, als wenn man dieser Aufgabe selbst nachkommt. Digitale Archivierung ist da schon etwas komplexer, inbesondere seit dem Inkrafttreten der DSGVO. Archive können sein: Festplatten/Speichergeräte, Server oder Cloud-Speicher. Gewährleistet werden muss allerdings der Schutz vor dem Zugriff Dritter, was digital häufig sehr viel schwerer ist, als analog. Einige Dokumente wie E-Mails, Verträge, Betriebswirtschaftliche Auswertungen etc. können also entweder auf einem separaten Speichermedium (Externe Festplatte) in einem Safe untergebracht werden, oder tatsächlich wie beschrieben "analogisiert", also auf Papier ausgedruckt und abgeheftet werden... Video & Audio kommt da natürlich an seine Grenzen - der Begriffsdefintion Archivierung muss hier also in etwa "vom regelmäßigen Zugriff ausgeschlossen" lauten...