Antwort
Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld sowie Uralubsgeld eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Lage ist etwas anders wenn du schon einmal Weihnachtsgeld bekommen hast. Die höhe des Weihnachtsgeldes ist ebenfalls freiwillig , außer in einem Vertrag /Tarifvertrag steht was Festgeschrieben.