Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ein unterhaltspflichtiger Vater müsste jeden Monat ca. 300 EUR Kindesunterhalt zahlen, ist aber berufsunfähig geworden und
Da er jetzt nur ca. 800 EUR Rente bekommt, hat er seine Exfrau über Anwalt "gebeten", freiwillig auf den Kindesunterhalt zu verzichten und hat die Zahlung eingestellt. Die Exfrau war damit natürlich nicht einverstanden.
Der Kreis ist eingesprungen und zahlte Vorschussleistungen, die der Kreis natürlich versucht vom Vater wieder zu bekommen (Zwangsvollstreckung)
Der Vater versucht nun auch dagegen vorzugehen, mit der Begründung, dass er auf Grund des niedrigen Einkommens keinen Unterhalt zahlen kann.
Der Kindesvater musste natürlich sein Einkommen und monatlichen Ausgaben offenlegen.
Darunter z.b. Ausgaben für ein Autokredit in Höhe von ca. 350 EUR im Monat.
Er wohnt mit seiner Lebensgefährtin einer Einliegerwohnung im Haus seines Vaters, vermutlich mietfrei, hat aber angegeben er müsste neuerdings ca. 300 EUR Miete zahlen. Die Lebensgefährtin verdient vermutlich ca. 2000-3000 EUR Brutto monatlich und verfügt ebenfalls über einen PKW.
Jetzt ist die Frage: Wie kann das sein, dass er sein Auto abzahlen darf/muss, aber auf Grund seiner Berufsunfähigkeit gar kein Auto benötigen würde ? Bzw. darf das sein ?