Rechtsfall: Lampe anschließen mit Folgeschaden
Hallo, mal angenommen: wenn ich als Laie für meinen Bruder als unentgeltliche Hilfsleistung in seiner eigenen Wohnung eine Decken-Lampe mit Stromkabeln anschließe und später würde dadurch ein Schaden entstehen. Wie ist das mit der Versicherung und wer haftet für den entstandenen Schaden (z.B. Wohnungsbrand)? Könnte ich sogar verklagt werden? Auf den Lampen steht manchmal ein Sigel, dass diese nur durch eine Elektrofachkraft installiert werden dürfen.
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