Ich habe bereits im Nov. Urlaub gebucht.
Im Feb. wurde ich betriebsbedingt gekündigt.Seitdem bin ich arbeitslos.
Nun möchte ich gerne Ende Juli in den Urlaub fliegen und wollte heute bei meinem Arbeitsvermittler dies genehmigen lassen.
Momentan stecke ich in einer Maßnahme (seit einem Monat,diese geht insgemat 9 Monate,also fast bis zum Ende meines ALG1 Empfangs).
Bei der Maßnahme (die einmal wöchtentlich statt findet) sagte man mir,dass es kein Problem wäre Urlaub zu bekommen von Ihnen aus,allerdings sollte ich dem AA auch bescheid geben.Gesagt getan,ich hatte für heute einen Termin.Nahm meine Reisebestätigung mit und man sagte man mir.
1. Ist es nicht sicher ob man ihn mir genehmigt,denn wenn man Vermittlungsvorrschläge in der Woche (ich fliege für 1 Woche) für mich hat,dann ist das nicht möglich.
2.Habe ich KEINEN Anspruch auf Arbeitlosengeld. Er meinte in KEINEM Fall,auch nicht wenn man ihn mir genehmigt,da ich ja dann nicht da bin.Ortabwesenheit meinte er.
3. Ich sollte mich 1 Woche vorher beim Service- Center telefonisch melden um einen Termin auszumachen.Jetzt geht noch gar nichts.
Das kann doch nicht sei nIch habe doch wohl Anspruch mal 1 Woche wegzufahren ohne solche Geldeinbußen zu haben oder?
Die ersten 3 Monate sollte man nicht verreisen ich weiß ,tu ich ja auch nicht,aber dann bin ich für 9 Monate in einer Maßnahme.Wann hab ich dann die Chance dazu?I