Grundsetzlich hast du das Recht allein einen Therapeuten aufzusuchen.
Bei Schülern und Stundenten ist es - soweit ich weiß - so geregelt, dass die Krankenkasse die Behandlungen zahlt. Sollte aber sicherheitshalber nochmals Vorort geklärt werden.
Zu deinen Eltern. Wenn du nicht möchtest, dass sie vom Aufsuchen eines Therapeuten nichts erfahren, dann sagst du es ihnen nicht und die Therapeuten stehen unter ärztlicher Schweigepflicht. Die dürfen also nichts ausplaudern.
Ich weiß, es ist manchmal schwer zu seinen Eltern zu gehen. Es gibt auch Situationen an denen es gar nicht geht. Trotzdem hoffe ich, dass du die Möglichkeit hast in deinem familiären oder freundschaftlichen Umkreisen halt zu finden, solltest du in Schwierigkeiten kommen und der erste Gang führt nicht direkt zum Thearapeuten.
LG