Hallo alle zusammen,
mein Vater hat bis Ende Februar Arbeitslosengeld erhalten. Anschließend sollte er Hartz IV beantragen. Dies hat er nicht gemacht, weil er wusste, dass er wieder im April anfängt zu arbeiten (Wiedereingliederung).
Nun haben wir vor einigen Tagen ein Schreiben von der Krankenversicherung erhalten. Den Beitrag für März sollen wir nachzahlen.
a) Muss ich das bezahlen?
b) Kann mein Vater es so hinbiegen, dass er sich für März rückwirkend über mich versichert?
c) Wieso muss er überhaupt nachzahlen, denn er hat in dieser Zeit kein Geld erhalten. Weder Hilfe, weder von der Arbeit. Außerdem hat er im April angefangen wieder zu arbeiten.
d) Kann sich die Krankenversicherung den Beitrag woanders holen und nicht von meinem Vater.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Thomas